Ihr Lieben,
eine gute Freundin von mir braucht dringend Hilfe da sie scheinbar verschuldet ist. Sie weis nicht genau, wie das mit den Kosten für einen Anwalt abläuft. Ich habe dazu das gefunden:" Die Beratungshilfe kann vor der Beauftragung eines Anwalts oder auch danach beantragt werden. Es ist jedoch ratsam, den Beratungsschein zu beantragen, bevor der Anwalt für Sie tätig wird. Anderenfalls laufen Sie Gefahr, dass Sie die Anwaltskosten allein tragen müssen, wenn das Gericht die Beratungshilfe ablehnt." (Quelle: [Link entfernt durch Admin] Kriegt jeder soeinen Beratungsschein oder gibt es dafür bestimmte Vorraussetzungen?